Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
Inhaltsübersicht
Teil 1
Wettbewerbsbeschränkungen
Wettbewerbsbeschränkungen
Teil 2
Kartellbehörden
Kartellbehörden
Teil 3
Verfahren
Verfahren
Kapitel 1
Verwaltungssachen
Verwaltungssachen
Kapitel 2
Bußgeldsachen
Bußgeldsachen
Kapitel 3
Vollstreckung
Vollstreckung
§ 86a Vollstreckung
Die Kartellbehörde kann ihre Anordnungen nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes gegen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen kann für jeden Tag des Verzugs ab dem in der Androhung bestimmten Zeitpunkt bis zu 5 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten durchschnittlichen weltweiten Tagesgesamtumsatzes des Unternehmens oder der Unternehmensvereinigung betragen.
Kapitel 4
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen
Gemeinsame Bestimmungen
Teil 4
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Teil 5
Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangs- und Schlussbestimmungen