Strafgesetzbuch - StGB | § 229 Fahrlässige Körperverletzung

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Strafgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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09/05/2020 05:23

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte über Schadenersatzansprüche aus einem Flugunfall in Norditalien zu entscheiden. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren italienische "Vorflugregeln" - Streifler & Kollegen Rechtsanwälte - Anwalt für Haftungsrecht Berlin
05/09/2017 09:13

Ein Radfahrer, der beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 des Schadens selbst zu tragen haben.
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07/02/2017 14:56

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17/06/2015 16:53

War die Gefahrenlage, wie vorliegend durch unbefestigten Tore, offensichtlich, so kann sich der Fußballtrainer wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen.
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(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Eins
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published on 17/11/2024 21:23

Sogenannte K.O.-Tropfen stellen weder für sich genommen noch bei Verabreichung in einem Getränk, in das sie vorher mit einer Pipette hinein getropft wurden, ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB dar.
published on 21/06/2024 11:46

Landgericht Kempten Urteil vom 8. Okt. 2020 Az.: 3 Ns 111 Js 10508/14    Tenor 1. Auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft K. (Allgäu) wird das Urteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 24.01.2019 mit dem Akt
published on 22/08/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 113/18 Verkündet am: 22. August 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §
published on 27/11/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 295/18 2 AR 73/18 vom 27. November 2018 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung Az.: 700 AR 42/18 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 390 Js 54287/16 Staatsanwaltschaft Oldenburg 42 Ds 87/17 Amtsgerich
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