Steuerrecht: Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 zur sog. Pendlerpauschale
published on 19/05/2009 06:39
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Mit dem Schreiben vom 23.4.2009 (IV A 3; S 0338/07/10010-02) hat das Bundesministerium der Finanzen die verfahrensrechtlichen Folgerungen aus dem Urteil des BVerfG vom 9. Dezember 2008 zur sog. Pendlerpauschale erkennen lassen.
Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009 (BGBl. I 2009, 774) sind rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Ferner können die Entfernungspauschale übersteigende Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten wieder steuerlich berücksichtigt werden.
Die im BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2008 (BStBl I S. 1010) getroffene Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung und zur vorläufigen Feststellung von Einkünften hinsichtlich der Anwendung der Regelung zur Entfernungspauschale wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ältere Veröffentlichungen zu dem Thema:
Pendlerpauschale: Sind die Neuregelungen verfassungswidrig?
Kürzung der Pendlerpauschale: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Pendlerpauschale: Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden
BVerfG: Abschaffung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009 (BGBl. I 2009, 774) sind rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Ferner können die Entfernungspauschale übersteigende Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten wieder steuerlich berücksichtigt werden.
Die im BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2008 (BStBl I S. 1010) getroffene Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung und zur vorläufigen Feststellung von Einkünften hinsichtlich der Anwendung der Regelung zur Entfernungspauschale wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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