Sorgerecht: Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei Zerstrittenheit der Eltern

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Sind die Eltern heillos zerstritten und nicht in der Lage, zum Wohle des Kindes gemeinsam zu handeln, kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf nur einen Elternteil in Betracht kommen.
Mit dieser Entscheidung beendete das Oberlandesgericht (OLG) den Streit zweier Eltern um das Sorgerecht ihres gemeinsamen Sohnes. Die Richter machten dabei deutlich, dass sich die Frage der Übertragung der elterlichen Sorge ausschließlich am Wohl des Kindes orientiere. Streitigkeiten zwischen den Eltern müssten daher nicht grundsätzlich zu einer Übertragung der elterlichen Sorge führen. Sei allerdings ein Elternteil nicht in der Lage, bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts eine konfliktfreie Erziehung des Kindes zu gewährleisten, könne etwas anderes gelten. Vorliegend habe die Kindesmutter alles daran gesetzt, den Vater beim Kind schlecht zu machen und so dessen Vertrauen in ihn zu untergraben. Dieses Verhalten belege eine mangelnde Erziehungsfähigkeit und rechtfertige daher die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil. Dabei sei unerheblich, ob das Fehlverhalten auf einer (unverschuldeten) psychischen Erkrankung beruhe. Das ergebe sich daraus, dass es bei der allein am Kindeswohl orientierten Entscheidung auf ein Verschulden des Elternteils nicht ankomme (OLG Köln, 4 UF 8/06).

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