Pauschbeträge für Sachentnahmen 2014
published on 23/01/2014 12:23
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2014


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Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden den Steuerpflichtigen damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
Hinweis: Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten sind nicht zulässig. Selbst Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine abweichende Handhabung (BMF-Schreiben, IV A 4 - S 1547/13/10001-01).
Hinweis: Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten sind nicht zulässig. Selbst Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine abweichende Handhabung (BMF-Schreiben, IV A 4 - S 1547/13/10001-01).
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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