LAG Berlin-Brandenburg: Außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit rechtradikalen Tätowierungen wirksam
Ein Lehrer ist gleichzeitig auch ein Vorbild und sollte nicht mit Motiven aus der rechtsextremen Szene tätowiert sein.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg haben am 12.05.2021 (Az. 8 Sa 1655/20) entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers, der Motive aus der rechtsextremen Szene auf seinem Körper tätowiert hatte, wirksam ist. Die Richter schlossen aus den rechtsradikalen Tätowierungen des Mannes auf seine fehlende Verfassungstreue und damit fehlende Eignung als Lehrer.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
Was ist passiert?
Kläger ist ein gekündigter Lehrer. Bereits in der Vergangenheit soll er Schülern seine rechtextremen Tätowierungen gezeigt haben und daraufhin vom Land gekündigt worden sein. Gegen diese Kündigung wehrte sich der Lehrer vor dem Arbeitsgericht Neuruppin, das die Kündigung schließlich aufgrund fehlender Beteiligung des Personalrates für unwirksam erklärte. Es folgte eine erneute Kündigung. Allerdings konnte das Arbeitsgericht Neuruppin diesmal die fehlende Eignung des Mannes als Lehrer nicht mit Sicherheit feststellen. Der Grund hierfür lag an dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren gegen den Mann wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Anderer Ansicht vertritt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Dieses schließt aus den rechtextremen Tätowierungen des Mannes auf dessen fehlende Eignung für den Beruf als Lehrers und meint, dass es bereits aus diesem Grund nicht auf die nicht rechtskräftige Verurteilung des Mannes ankomme.
Zu der Eignung als Lehrer gehöre insbesondere auch die Verfassungstreue. Die Tätowierungen des Lehrers lassen jedoch den Schluss auf seine Verfassungsuntreue zu.
Das sind die streitgegenständlichen Tätowierungen:
Den Körper des Mannes „verziert“ folgender Schriftzug: „Meine Ehre heißt Treue“, sowie eine schwarze Sonne. Der Spruch ist in Frakturschrift tätowiert. Die Frakturschrift ist eine Schriftart aus der dem 16 Jahrhundert. Sie galt unter Nationalsozialisten als die einzig wahre deutsche Schrift und wird heute noch rechtsextremen Sympathisanten verwendet. Auch die Tätowierung in Form einer schwarzen Sonne gilt seit den 1990er Jahren als eines der bekanntesten Symbole von Nazis. Sie ist eine Kombination aus drei Hakenkreuzen und wird unter anderem von Nazis verwendet, um das verbotene Symbol des Hakenkreuzes zu ersetzen.
Aus den rechtradikalen Tätowierungen eines Mannes, könne auf seine fehlende Eignung als Lehrer geschlossen werden, so die Richter.
Zweifel an Verfassungstreue des Lehrers
Da beide Symbole mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht werden, bestehen nach Ansicht des LAGs erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Zwar sind auch die Worte „Liebe und Familie“ unter den Hosenbund des Mannes tätowiert. Diese ändern jedoch nichts an der Beurteilung des LAG.
Auch eine nach Aussprache der Kündigung vorgenommene Änderung oder Ergänzung der Tätowierung ist unerheblich, da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes derjenige Zeitpunkt entscheidend ist, zu den die Kündigung ausgesprochen wurde.
Das Landesarbeitsgericht lies die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zu.
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