Fotovoltaikanlagen: Verwaltung ermöglicht höhere Abschreibungen

published on 27/10/2010 19:12
Fotovoltaikanlagen: Verwaltung ermöglicht höhere Abschreibungen
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Languages
EN, DE

Author’s summary

Anwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Die Einkommensteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben zu der ertragsteuerlichen Behandlung von dachintegrierten Fotovoltaikanlagen Stellung bezogen und ihre Auffassung zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.

Nach der neuen Sichtweise ist nunmehr auch eine dachintegrierte Fotovoltaikanlage ein selbstständiges, vom Gebäude losgelöstes bewegliches Wirtschaftsgut, das als notwendiges Betriebsvermögen dem Gewerbebetrieb „Stromerzeugung“ zuzurechnen ist. Bislang galt dies nur für herkömmliche Aufdachanlagen.

Beachte: Nicht zur Fotovoltaikanlage, sondern zum Gebäude gehört dagegen die Dachkonstruktion.
Die geänderte Verwaltungsmeinung hat folgende - positive - steuerliche Konsequenzen:
  • Es ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren linear oder - falls die Anlage noch in 2010 erworben wird - degressiv abzuschreiben. Würde es sich hingegen um einen unselbstständigen Gebäudebestandteil handeln, müsste die Abschreibung nach der regelmäßig längeren Nutzungsdauer des Gebäudes erfolgen. Zudem wäre eine degressive Abschreibung ausgeschlossen.
  • Für die geplante Anschaffung können grundsätzlich bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd geltend gemacht werden (Investitionsabzugsbetrag).
Beachte: Bei der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Jahr vor der Inbetriebnahme muss eine verbindliche Bestellung vorliegen.
  • Darüber hinaus ist auch eine 20-prozentige Sonderabschreibung auf die Anschaffungskosten möglich.
Hinweis: Die dargestellten Grundsätze sind auch auf Blockheizkraftwerke anzuwenden, die Strom und Wärme erzeugen. Die bisher vertretene Auffassung, Blockheizkraftwerke seien unselbstständige Gebäudeteile, wenn die erzeugte Energie überwiegend im Gebäude verwendet wird, ist damit überholt (Bayerisches LfSt, S 2190.1.1-1/3 St32).

Show what you know!
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
1086 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

30/08/2021 17:27

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S
01/03/2007 21:11

Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
SubjectsSteuerrecht
01/03/2007 21:28

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsSteuerrecht
14/12/2007 11:43

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
SubjectsSteuerrecht
Artikel zu Steuerrecht