Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009
published on 07/05/2010 13:18
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009
Gesetze
Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
AoLs
Authors
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat mit seinen Allgemeinen Rundschreiben Nr. 5, 6 und 7 vom 03.05.2010 für den Bereich der Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte die Abschnitte 1 der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 bzw. die VOF 2009 eingeführt.
Diese Abschnitte gelten für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV (voraussichtlich Mitte Mai).
Unterhalb der Schwellenwerte gelten die neuen Vergabeordnungen nun wie folgt:
VOB/A 2009:
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung im Bereich der Bundesfernstraßen soll auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Abschnitt 1 der VOB/A 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV angewandt werden (Allgemeines Rundschreiben Nr. 5/2010)
VOL/A 2009:
Hier gilt ebenfalls im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Bundesfernstraßen, dass der 1. Abschnitt erst mit Inkrafttreten der VgV angewandt werden soll (Allgemeines Rundschreiben Nr. 6/2010)
VOF 2009
Die VOF 2009 gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt folgendes:
Diese Abschnitte gelten für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV (voraussichtlich Mitte Mai).
Unterhalb der Schwellenwerte gelten die neuen Vergabeordnungen nun wie folgt:
VOB/A 2009:
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung im Bereich der Bundesfernstraßen soll auch unterhalb der EU-Schwellenwerte Abschnitt 1 der VOB/A 2009 erst nach Inkrafttreten der VgV angewandt werden (Allgemeines Rundschreiben Nr. 5/2010)
VOL/A 2009:
Hier gilt ebenfalls im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Bundesfernstraßen, dass der 1. Abschnitt erst mit Inkrafttreten der VgV angewandt werden soll (Allgemeines Rundschreiben Nr. 6/2010)
VOF 2009
Die VOF 2009 gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte erst nach Inkrafttreten der VgV.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt folgendes:
- Wenn die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, keine oder unwesentliche Nebenkosten anfallen und die Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe nicht überschritten werden, kann eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.
- Alle übrigen freiberuflichen Dienstleistungen sind in einem leistungsbezogenen Wettbewerb zu vergeben. Hierzu hat eine Leistungsanfrage bei mehreren Bewerbern (mindestens drei) zu erfolgen, wenn die Vergabestelle über die entsprechende Marktübersicht verfügt. Ansonsten ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Dem Grundsatz der wechselnden Bewerberauswahl ist eine hohe Bedeutung beizumessen und entsprechend im Vergabevermerk zu dokumentieren.
Show what you know!
2 Gesetze
{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Vergabeverordnung - VgV
1 Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Rechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
Languages
EN, DEAnwälte der Kanzlei die zu Vergaberecht beraten
38 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
12/05/2010 11:56
Anwalt für Vergaberecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
SubjectsVergaberecht
08/01/2015 11:56
Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
SubjectsVergaberecht
04/04/2014 15:28
Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
SubjectsVergaberecht
21/12/2008 14:51
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06 - Rechtsanwalt für Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVergaberecht
Artikel zu Vergaberecht