Arbeitsrecht: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben

published on 05/12/2008 09:40
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen).

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Arbeitnehmer daher in einem solchen Fall einen Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies würden die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit gebieten (BAG, 9 AZR 632/07).

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