Abfallrecht: Früherer Abfallbesitzer bleibt in der Pflicht

published on 27/09/2007 21:05
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Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung seiner Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz an den Abfällen überträgt, bleibt weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Unternehmer auf der Grundlage von Verträgen mit den Abfallerzeugern Baumischabfälle zu einer von einem Dritten betriebenen immissionsschutzrechtlich genehmigten Recyclinganlage gebracht. Nachdem deren Betreiber insolvent geworden war, gab die Abfallbehörde dem Unternehmer auf, einen Teil der dort abgelagerten Baumischabfälle zu räumen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das BVerwG vertrat die Auffassung, dass der Unternehmer als Besitzer der Abfälle nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu deren ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet sei. Diese Pflicht sei mit der Übertragung des Besitzes an den Betreiber der Recyclinganlage nicht entfallen. Die zur Abfallentsorgung Verpflichteten könnten zwar Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen. Ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten bleibe hiervon aber unberührt. Dies gelte auch, wenn zur Durchführung des Auftrags der Abfallbesitz einem Dritten übertragen werde (BVerwG, 7 C 5.07).



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07/03/2008 14:09

Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
12/05/2021 14:55

Das Verwaltungsgericht Weimar (8 E 416/21) erachtet die Entscheidung des AG Weimar (9 F 148/21), die über die Aufhebung jeglicher Corona-Schutzmaßnahmen in Weimarer Schulen befunden hat, als „offensichtlich rechtswidrig“. Eine solche Befugnis über die Anordnungen von Behörden zu entscheiden, stehe nicht dem Familiengericht zu, sondern fällt in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.  So hat mittlerweile das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) den umstrittenen Beschluss wieder aufgehoben. Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
25/08/2022 01:19

Die Schlussbescheide des Landes NRW mit denen, die Bezirksregierung versucht hat geleistete Corona-Soforthilfen von Empfängern zurückzuerlangen, sind rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 16.08.2022 und gab den Klägern in drei Pilotverfahren Recht.  Dass dies kein Einzelfall ist zeigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln sowie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das VG Köln hat noch am selben Tag, mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung von im Frühjahr ausgezahlten Coronahilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht rechtmäßig war. Nur eine Woche später hat auch das VG Gelsenkirchen den Klägern - einen sososälbstständigen Veranstaltungstechniker sowie einer Rechtsanwaltsozietät - Recht gegeben. Auch sie konnten sich erfolgreich gegen die Rückforderungen erhaltener Coronahilfen wehren. Das können Sie auch! Kontaktieren Sie Streifler&Kollegen noch heute! Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin  
15/04/2014 11:58

Mit Verabschiedung der FIFA Regularien das Public Viewing betreffend nimmt Rechtsunsicherheit auf Seiten der Veranstalter fortwährend zu. Wir beraten Sie im Vorfeld über eine sachgerechte Vorgehensweise.
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