Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Juli 2016 - M 12 S 16.31152
Gericht
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
II.
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