Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - M 12 S 16.31089

published on 21/06/2016 00:00
Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - M 12 S 16.31089
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Gericht

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Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe

I.

Der Antragsteller ist ein äthiopischer Staatsangehöriger, dessen Asylantrag mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. April 2016 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde; Abschiebungsverbote wurden nicht festgestellt.

Der Antragsteller hat am ... Mai 2016 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid Klage erhoben und beantragt,

die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.

Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Tatbestands des Urteils des Gerichts vom 21. Juni 2016 (M 12 K 16.31088) verwiesen.

II.

Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen - auch in Bezug auf die Zurückweisung des Asylantrags des Antragstellers als offensichtlich unbegründet - nicht. Das Gericht verweist zur Begründung auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 21. Juni 2016 (M 12 K 16.31088).

Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 80 AsylVfG.

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published on 21/06/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollst
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