Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - M 12 S 16.31089
Gericht
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist ein äthiopischer Staatsangehöriger, dessen Asylantrag mit Bescheid der Antragsgegnerin vom
Der Antragsteller hat am ... Mai 2016 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid Klage erhoben und beantragt,
die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Tatbestands des Urteils des Gerichts
II.
Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen - auch in Bezug auf die Zurückweisung des Asylantrags des Antragstellers als offensichtlich unbegründet - nicht. Das Gericht verweist zur Begründung auf die Entscheidungsgründe des Urteils
Der Beschluss ist nicht anfechtbar,