VGGE 8a L 1455/16.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2016:0729.8A.L1455.16A.00
published on 29/07/2016 00:00
VGGE 8a L 1455/16.A
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Gericht
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Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
2
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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published on 02/11/2017 00:00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Absch
published on 29/03/2017 00:00
Gründe
1
Die Antragstellerin wendet sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09.03.2017, mit welchem der Asylantrag des Antragstellers wegen der französischen Zuständigkeit als unzulässig abgelehnt und d
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