OVGNRW 13 A 2383/12.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2014:0328.13A2383.12A.00
published on 28/03/2014 00:00
OVGNRW 13 A 2383/12.A
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Gericht

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Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. September 2012 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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published on 15/09/2015 00:00

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. August 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin in Ziffer 3 festgestellt wird, dass ein subsidiärer Schutzstatus nicht zuerkannt wird, und in Ziffer 5 die Abschiebung nach Afgha
published on 06/05/2014 00:00

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1 Gründe: 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der Kläger hat keinen
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