Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2013 - 5 ARs 34/13
published on 20/08/2013 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2013 - 5 ARs 34/13
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Gericht
Richter
5 ARs 34/13
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 20. August 2013
in der Strafsache
gegen
wegen Hehlerei
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. August 2013
beschlossen:
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu.
Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
G r ü n d e
Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
G r ü n d e
- 1
- Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
- 2
- „Eine Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei durch Absetzen setzt die Feststellung eines Absatzerfolges voraus.“
- 3
- Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
- 4
- Der 5. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und hält an entgegenstehender eigener Rechtsprechung nicht fest.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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12/03/2015 09:56
Online-Kommentar zur Hehlerei - § 259 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
17/03/2015 15:53
BGH zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zum Erfordernis des Absatzerfolges
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