Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - 2 StR 633/11
published on 16/02/2012 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - 2 StR 633/11
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 633/11
vom
16. Februar 2012
in der Strafsache
gegen
wegen versuchten Mordes u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Februar 2012 gemäß § 349
Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 1. September 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen , dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Nebenkläger sämtliche immaterielle Schäden zu ersetzen, die diesem aus der Tat künftig entstehen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11), da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 - und vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11 -.
Ernemann Fischer Appl Krehl Ott
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 11. Januar 2012 - 2 StR 482/11 - und vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11 -.
Ernemann Fischer Appl Krehl Ott
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published on 20/04/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 29/11 vom 20. April 2011 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. Apr
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