Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - 2 StR 238/17
published on 20/03/2018 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - 2 StR 238/17
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 238/17
vom
20. März 2018
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub
Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom
23. Januar 2018 wird wegen eines offenkundigen Widerspruchs
zwischen Beschlusstenor und Gründen dahingehend berichtigt, dass
der Beschlusstenor Ziffer 1, erster Absatz lautet: „Auf die Revision des
Angeklagten P. wird das Urteil des Landgerichts Gießen
vom 27. Februar 2017, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen
aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben
jedoch aufrechterhalten“.
Schäfer Appl Eschelbach
Zeng Grube
ECLI:DE:BGH:2018:200318B2STR238.17.0 Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
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published on 08/08/2019 00:00
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