Amtsgericht Amberg Beschluss, 21. Juni 2017 - 3 XVII 146/17
Gericht
Tenor
1. Die Betreuung wird angeordnet.
Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise:
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-Vermögenssorge
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-Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise
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-Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
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-Aufenthaltsbestimmung verbunden mit Wohnungsangelegenheiten und Abschluss eines Heimvertrages
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-Gesundheitsfürsorge
-Zu Betreuern werden bestellt:
-Der Aufgabenkreis der Betreuerin umfasst:
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-Gesundheitsfürsorge
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-Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise
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-Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
-- als Berufsbetreuer -
-Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst.
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-Vermögenssorge
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-Aufenthaltsbestimmung verbunden mit Entscheidung über Wohnungsangelegenheiten und Abschluss Heimvertrag
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-Entgegennahme und Öffnen der Post im Rahmen der übertragenen Aufgaben
-Zum Ersatzbetreuer wird bestellt:
-Der Aufgabenkreis des Ersatzbetreuers umfasst:
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-Gesundheitsfürsorge
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-Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise
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-Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
Das Gericht wird spätestens bis zum 21.06.2024 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Bis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.
2. Der Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 11.04.2017 wird aufgehoben.
Gründe
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-dem ärztlichen Gutachten des Sachverständigen
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-den Berichten der Betreuungsbehörde Landratsamt Amberg-Sulzbach,
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-der zahlreichen Stellungnahmen der Angehörigen und
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-dem Eindruck des Gerichts, den sich dieses im Wege der Rechtshilfe bei der Anhörung der Betreuten verschafft hat.