Beschluss
16/08/2008 17:47
Als Beschluss werden alle gerichtlichen Entscheidungen bezeichnet, die keine Urteile sind. Beschlüsse ergehen in besondern in den Prozessordnungen geregelten Fällen oder in weniger bedeutsamen Angelegenheiten.
Oftmals entscheiden Beschlüsse über einzelne Verfahrensfragen, während ein Urteil grundsätzlich ganz oder teilweise abschließend sind.
Streitentscheidende Beschlüsse sind nur vorgesehen, wenn der Entscheidung keine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (§ 128 Absatz 4 ZPO).
Ein Beschluss kann grundsätzlich mit einer Beschwerde angefochten werden.
Oftmals entscheiden Beschlüsse über einzelne Verfahrensfragen, während ein Urteil grundsätzlich ganz oder teilweise abschließend sind.
Streitentscheidende Beschlüsse sind nur vorgesehen, wenn der Entscheidung keine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (§ 128 Absatz 4 ZPO).
Ein Beschluss kann grundsätzlich mit einer Beschwerde angefochten werden.