Amtsgericht

09/07/2008 14:48
Das Amtsgericht (AG) steht im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit an unterster Stelle. Es ist zuständig für zivil- und strafrechtliche Verfahren, wobei zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5 000 € zulässig sind. In Strafverfahren ist das Amtsgericht für weniger gewichtige Straftaten zuständig.

Außerdem werden vor dem Amtsgericht Mahnverfahren, Mietstreitigkeiten, Insolvenzverfahren, Reisestreitigkeiten und Familiensachen verhandelt.

Das Amtsgericht ist auch für die Führung des Grundbuchs, des Handelsregisters und des Vereinsregisters verantwortlich.