Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) : Allgemeine Vorschriften
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) : Allgemeine Vorschriften
Bürgerliches Gesetzbuch:
- 1.
Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 39 S. 40), - 2.
Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (ABl. EG Nr. L 61 S. 26), - 3.
Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. EG Nr. L 372 S. 31), - 4.
Richtlinie 87/102/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. EG Nr. L 42 S. 48), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. EG Nr. L 101 S. 17), - 5.
Richtlinie 90/314/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. EG Nr. L 158 S. 59), - 6.
Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. EG Nr. L 95 S. 29), - 7.
Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien (ABl. EG Nr. L 280 S. 82), - 8.
der Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen (ABl. EG Nr. L 43 S. 25), - 9.
Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19), - 10.
Artikel 3 bis 5 der Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen vom 19. Mai 1998 (ABl. EG Nr. L 166 S. 45), - 11.
Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12), - 12.
Artikel 10, 11 und 18 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr", ABl. EG Nr. L 178 S. 1), - 13.
Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).
Inhaltsübersicht
Buch 1
Allgemeiner Teil
Allgemeiner Teil
Buch 2
Recht der Schuldverhältnisse
Recht der Schuldverhältnisse
Buch 3
Sachenrecht
Sachenrecht
Buch 4
Familienrecht
Familienrecht
Abschnitt 1
Bürgerliche Ehe
Bürgerliche Ehe
Abschnitt 2
Verwandtschaft
Verwandtschaft
Abschnitt 3
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
Titel 1
Vormundschaft
Vormundschaft
Titel 2
Pflegschaft für Minderjährige
Pflegschaft für Minderjährige
Titel 3
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung
Untertitel 1
Betreuerbestellung
Betreuerbestellung
Untertitel 2
Führung der Betreuung
Führung der Betreuung
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2
Personenangelegenheiten
Personenangelegenheiten
Kapitel 3
Vermögensangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten
Unterkapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Vorschriften
§ 1835 Vermögensverzeichnis
§ 1836 Trennungsgebot; Verwendung des Vermögens für den Betreuer
(1) Geld des Betreuten, das der Betreuer für dessen Ausgaben benötigt (Verfügungsgeld), hat er auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhalten. Ausgenommen ist Bargeld im Sinne von § 1840 Absatz 2.
(2) Absatz 1 steht einer Bereithaltung von Verfügungsgeld auf einem gesonderten zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 nicht entgegen.
§ 1837 Vermögensverwaltung durch den Betreuer bei Erbschaft und Schenkung
Unterkapitel 2
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertgegenständen
Unterkapitel 3
Anzeigepflichten
Anzeigepflichten
Unterkapitel 4
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
Unterkapitel 5
Genehmigungserklärung
Genehmigungserklärung
Unterkapitel 6
Befreiungen
Befreiungen
Untertitel 3
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Beratung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Untertitel 4
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Untertitel 5
Vergütung und Aufwendungsersatz
Vergütung und Aufwendungsersatz
Titel 4
Sonstige Pflegschaft
Sonstige Pflegschaft
Buch 5
Erbrecht
Erbrecht
§ 1836 Trennungsgebot; Verwendung des Vermögens für den Betreuer
(1) Geld des Betreuten, das der Betreuer für dessen Ausgaben benötigt (Verfügungsgeld), hat er auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhalten. Ausgenommen ist Bargeld im Sinne von § 1840 Absatz 2.
(2) Absatz 1 steht einer Bereithaltung von Verfügungsgeld auf einem gesonderten zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 nicht entgegen.