VOB/B: Unwirksame Klausel zum Sicherheitseinbehalt
published on 06/04/2007 23:14
VOB/B: Unwirksame Klausel zum Sicherheitseinbehalt

AoLs
Authors
Eine vertragliche Regelung in einem VOB-Vertrag, bei der § 17 VOB/B abbedungen ist und in der der Auftraggeber dem Bauunternehmer lediglich einräumt, den fünfprozentigen Sicherheitseinbehalt sechs Monate nach Abnahme durch Stellung einer Bankbürgschaft abzulösen, verstößt gegen die guten Sitten. Die Vertragsklausel ist unwirksam. Der Bauunternehmer kann den Sicherheitseinbehalt zurückfordern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschieden (OLG Schleswig, 11 U 90/04).
Show what you know!

20 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
12/05/2010 12:00
Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVOB/B
01/03/2012 10:15
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
SubjectsVOB/B
21/03/2012 13:18
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
SubjectsVOB/B
26/08/2014 10:33
Die VOB/B wird grundsätzlich nur dann Bestandteil des Bauvertrags, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise vom Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen.
SubjectsVOB/B
Artikel zu VOB/B