Unterhalt: Behinderten-Pauschbetrag des Kindes erhöht nicht den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten

published on 06/03/2008 11:58
Unterhalt: Behinderten-Pauschbetrag des Kindes erhöht nicht den Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Denn der Freibetrag stehe vielmehr dem Kind zu-OLG Hamm, 3 UF 338/06

Einkommen, das aus einem dem unterhaltspflichtigen Ehegatten für ein behindertes Kind gewährten Steuerfreibetrag stammt (sog. Behinderten-Pauschbetrag), ist bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau nicht zu berücksichtigen.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines geschiedenen Ehepaars. Die Frau wollte bei der Berechnung ihres Unterhaltsanspruchs zu ihren Gunsten einen Steuerfreibetrag des Mannes berücksichtigt wissen. Dieser wurde wegen der Behinderung des gemeinsamen Kindes gewährt.

Das OLG ließ diesen Freibetrag jedoch nicht in die Berechnung einfließen. Die Frau könne deshalb keine höhere Unterhaltszahlung verlangen. Zum einen handele es sich hier formell nicht um einen Freibetrag des Unterhaltspflichtigen. Der Freibetrag stehe vielmehr dem Kind zu. Er werde erst auf Antrag auf einen bzw. beide Elternteile übertragen. Zum anderen sei der Freibetrag wie Kindergeld zu behandeln. Er dürfe daher nicht wie sonstiges Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Anderenfalls würde seine öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung als eine entlastende Leistung in ihr Gegenteil verkehrt (OLG Hamm, 3 UF 338/06).

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07/06/2007 16:49

Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
14/07/2016 14:02

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB.
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