Arbeitsrecht: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit

published on 28/07/2016 10:26
Arbeitsrecht: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary

Den Kampf gegen illegale Beschäftigung noch effektiver machen – das will die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden erreichen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. 

Schwarzarbeit vernichtet legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit. Sie bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Mehr als 6.700 Zollbeamte gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Ihre tägliche Arbeit zu erleichtern und somit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung künftig wirkungsvoller zu bekämpfen – das ist Ziel des beschlossenen Gesetzes. Es setzt damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um.

Das Gesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und für die zuständigen Landesbehörden verbessern. Eine moderne informationstechnologische Ausstattung soll helfen, die Prüfungs- und Ermittlungsarbeit zu verstärken. Das heißt konkret:

• Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung.

• Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts.

• Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist künftig auch dann für die Ahndung von Meldeverstößen nach SGB IV zuständig, wenn die Verstöße in einem eigenen Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.

• Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Landesbehörden erhalten durch das neue Gesetz eigene Prüfungsbefugnisse.

Quelle: Bundesregierung


Show what you know!
2 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

29/09/2009 18:25

Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, ohne dass ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
25/02/2012 13:49

Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände ist der Auftraggeber verpflichtet Nachforschungen anzustellen- AG München vom 30.12.10-Az:1112 Owi 298 Js 35029/10
Artikel zu Arbeitsrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit