Mietwagen: Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden

published on 03/03/2016 10:27
Mietwagen: Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden
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Rechtsanwalt

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Verursacht der Mieter eines Mietwagens einen Unfall, indem er an einer ausgeschalteten Ampelanlage das Stoppschild nicht, handelt er grob fahrlässig.
Die Folge ist nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum: Eine im Mietvertrag vereinbarte Haftungsbefreiung, die analog einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, greift nicht. Der Mieter muss den Schaden am Mietfahrzeug ersetzen.

Quelle: LG Bochum, Urteil vom 25.6.2015, (Az.: I-3 O 60/15).
 
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