Mietwagen: Keine Zustellkosten bei 2.000 Metern Entfernung

bei uns veröffentlicht am10.07.2013

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Zustellkosten sind schadenrechtlich nach Ansicht des AG Nürnberg nicht erforderlich.
Wohnt der Geschädigte etwa 2.000 Meter vom Standort des Autovermieters und 1.500 Meter vom Standort der Werkstatt entfernt, ist ihm zuzumuten, den Mietwagen selbst abzuholen und nach Ende der Mietzeit wieder zurückzubringen.

Zustellkosten sind dann schadenrechtlich nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Nürnberg nicht erforderlich. Im Urteilsfall waren die Zustell- und Abholkosten mit 46 EUR berechnet. Das AG hat 5 EUR davon als geschätzte Kosten für die Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zugesprochen (AG Nürnberg, 24 C 5167/12).

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