Kündigungsrecht: Mietpreishöhe kann nach fristloser Kündigung auch höher angesetzt werden

published on 30/07/2009 11:54
Kündigungsrecht: Mietpreishöhe kann nach fristloser Kündigung auch höher angesetzt werden
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Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ist der Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, verstößt er nicht gegen seine Pflicht zur Minderung des Kündigungsfolgeschadens, wenn er die Räume nicht zur nach dem gekündigten Mietvertrag geschuldeten Miete, sondern zu einer marktgerechten höheren Miete anbietet.

So entschied das Kammergericht (KG) in Berlin. Die Richter machten darüber hinaus deutlich, dass der Vermieter auch nicht gehalten sei, jede beliebige Person als Nachfolgemieter zu akzeptieren. Daher trage der gekündigte Mieter die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der nicht akzeptierte Nachfolgemieter ein ernstzunehmender Interessent war, der die Mietzahlung ausreichend sicher gewährleistet hätte. Nur wenn er diesen Nachweis erbringen könne, könne er dem Vermieter die Verletzung der Schadensminderungspflicht vorhalten und sich erfolgreich gegen dessen Forderungen zur Wehr setzen (KG, 8 U 183/08).

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Eine Kündigung kann nicht auf Vorfälle gestützt werden, die bereits Gegenstand einer notwendigen Abmahnung waren – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Immobilienrecht
28/06/2017 15:57

Die Beurteilung der Frage, ob ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegt, erfordert eine Würdigung aller Einzelfallumstände und eine Abwägung der gegenseitigen Belange.
25/03/2015 17:12

Dem Verzugseintritt steht nicht entgegen, dass der Mieter, um die Miete entrichten zu können, auf Sozialleistungen angewiesen war und diese Leistungen rechtzeitig beantragt hatte.
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