Haushaltsführungsschaden

published on 21/01/2011 11:06
Haushaltsführungsschaden
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ist ein Geschädigter durch unfallbedingte Verletzungen aus einem unschuldig erlittenen Unfall nicht in der Lage, zeitweise oder dauernd seinen Haushalt zu führen oder die von ihm vor dem Unfall übernommenen Haushaltstätigkeiten zu erbringen, so steht ihm ein eigener Schadensersatzanspruch zu, der sog. Haushaltsführungsschaden.
Dieser Anspruch ist unabhängig davon, wie sich der Geschädigte über die Schwierigkeiten hinweghilft; auch wenn ihm z. B. nahestehende Personen unentgeltlich zur Seite stehen, hat er gleichwohl diesen Anspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.


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21/06/2012 11:17

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
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21/01/2009 14:09

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
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