Geschiedenenunterhalt: Unterhaltsberechtigter muss Arbeitsstelle nicht in jedem Fall wechseln

published on 18/12/2009 13:04
Geschiedenenunterhalt: Unterhaltsberechtigter muss Arbeitsstelle nicht in jedem Fall wechseln
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Ein Unterhaltsberechtigter muss alle Anstrengungen unternehmen, seinen Unterhalt selbst sicherzustellen. So kann er z.B. verpflichtet sein, seine Arbeitsstelle zu wechseln, um ein höheres Einkommen zu erzielen-OLG Thüringen, 1 UF 123/09
Eine solche Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel besteht jedoch nicht in jedem Fall, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Thüringen zeigt. Entspreche die Arbeitsstelle, die der Unterhaltsberechtigte innehabe, in etwa seinem beruflichen Werdegang, seinen beruflichen Fähigkeiten und sei auch die Bezahlung angemessen, so sei die Entscheidung des Unterhaltsberechtigten, diese Arbeitsstelle zu behalten, unterhaltsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn die rein theoretische Möglichkeit bestehe, dass er irgendwo eine besser bezahlte Arbeitsstelle hätte finden können (OLG Thüringen, 1 UF 123/09).

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Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
14/07/2016 14:02

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