Geschiedenenunterhalt: Keine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit um jeden Preis
published on 09/12/2008 11:34
Geschiedenenunterhalt: Keine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit um jeden Preis
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Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Unterhaltsrechtsstreit. Die Richter machten deutlich, dass der Unterhaltsschuldner in einem solchen Fall vielmehr in gewissem Umfang in seiner Entscheidung sowohl hinsichtlich der Art als auch des Orts der von ihm angestrebten Erwerbstätigkeit frei sei. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte müsse daher die Entscheidung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hinnehmen, wenn sich diese Entscheidung nicht als leichtfertiger Verzicht auf sonstige Verdienstmöglichkeiten darstelle (OLG Celle, 17 UF 141/07).
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Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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