Ehrenamt: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung soll ausgeweitet werden

published on 15/12/2008 13:35
Ehrenamt: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung soll ausgeweitet werden
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Unfallversicherung zu modernisieren. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG)“ wird der Personenkreis erweitert, der sich gegen Unfälle freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern kann. Das betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine.

Seit 2005 können sich gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen gegen einen Pauschalbetrag von 2,73 Euro pro Jahr freiwillig versichern. Bisher gilt das aber nur für Inhaber eines offiziellen Wahlamts – also vor allem Vorstandsmitglieder. Künftig sollen den günstigen Versicherungsschutz nicht nur gewählte, sondern auch beauftragte Ehrenamtsträger bekommen. Auch ehrenamtliche Vereinshelfer und engagierte Mitglieder kämen damit in den Genuss aller Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung bietet. Bisher mussten Vereine dazu meist sehr viel kostenträchtigere Gruppenunfallversicherungen abschließen.


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23/07/2010 16:23

Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
18/02/2016 11:55

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
04/12/2012 14:24

abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
17/12/2014 16:14

Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
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