Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand

published on 12/02/2013 15:59
Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Es gibt niedrige Bauzinsen, günstige Baufinanzierungen und Immobilienkredite. Viele Darlehensnehmer, meist mit einer festen Zinsbindung von 10 Jahren, möchten aus ihrer geschlossenen Immobilienfinanzierung aussteigen.

Ein solcher Ausstieg ist meist mit hohen Kosten verbunden. Die Banken sind teilweise berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung (hier Verknüpfung Vorfälligkeitsentschädigung) zu verlangen, die sich bis auf einen fünfstelligen Betrag belaufen kann. Um dieser zu entgehen, könnte jedoch die Möglichkeit gegeben sein, den geschlossenen Darlehensvertrag zu widerrufen. Oft werden Widerrufsbelehrungen verwendet, die undeutlich gestaltet und so formuliert sind, dass der Verbraucher unmöglich den Beginn der Widerrufsfrist erkennen kann. Rechtsfolge dessen ist, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich nicht zu laufen beginnt. Der Bankkunde kann seinen Vertrag weiterhin widerrufen. Darüber hinaus darf die Bank bei einem ausgeübten Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung nicht in Rechnung stellen.


Diese Ansicht vertritt auch der Bundesgerichtshof:

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3 Urteile
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published on 09/12/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 219/08 Verkündet am: 9. Dezember 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 15/08/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 378/11 Verkündet am: 15. August 2012 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR
published on 01/12/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 82/10 Verkündet am: 1. Dezember 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja
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