Bauträger: Ausgetauschtes Schloss kann ausgesperrten Bauträger zur Kündigung berechtigen

published on 20/06/2012 10:28
Bauträger: Ausgetauschtes Schloss kann ausgesperrten Bauträger zur Kündigung berechtigen
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

denn diese verbotene Eigenmacht stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar-OLG Düsseldorf, 23 U 20/11
Ein Bauträgervertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Partei der anderen einen wichtigen Grund zur Kündigung gibt, insbesondere wenn sie schwerwiegend vertragsuntreu wird.

So entschied das Oberlandesgericht (OLG) im Fall eines Bauherren, der die Schlösser des Objekts ausgewechselt und den Bauträger so ausgesperrt hatte. Der Bauträger erhielt keinen Schlüssel und konnte das Objekt nur noch nach Gutdünken des Bauherren betreten. Nach Ansicht der Richter liege hierin eine verbotene Eigenmacht des Bauherren. Unter Berücksichtigung der vertraglichen Abreden im Einzelfall könne dies eine fristlose Kündigung des Bauträgervertrags durch den Bauträger rechtfertigen. Das Vorgehen des Bauherren habe sich hier nämlich als eklatanter und wiederholter Verstoß gegen die bauvertragliche Kooperationspflicht dargestellt (OLG Düsseldorf, 23 U 20/11).


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24/11/2014 10:55

Solche AGB-Klauseln sind so zu verstehen, dass nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sein müssen, sondern auch keine Mängel vorhanden sein dürfen.
06/04/2007 22:31

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
25/05/2007 12:48

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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