Baurecht: Nachbesserung: Eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung

originally published: 09/12/2008 12:07, updated: 29/08/2023 12:33
Baurecht: Nachbesserung: Eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung
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Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte

Bietet der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht in der vertraglich vorgesehenen Art und unter der Bedingung vorheriger bauseitiger Maßnahmen an, liegt darin eine eindeutige und endgültige Verweigerung der Nachbesserung.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hin. Die Richter stellten heraus, dass dem Auftraggeber in diesem Fall auch ohne Fristsetzung mit Androhung des Auftragsentzugs ein Kostenvorschuss- bzw. -erstattungsanspruch zustehe (OLG Brandenburg, 12 U 36/07).

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26/11/2013 11:30

Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch nicht von einem Fehlschlag der Nachbesserung auszugehen sein.
14/06/2012 10:26

durch ein noch nicht beendetes selbstständiges Beweisverfahren-BGH vom 04.05.12-Az:V ZR 71/11
21/03/2012 13:23

Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
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