Baurecht: Fußbodenheizung: Mangelhaft, wenn Anforderungen der EnEV nicht eingehalten werden

originally published: 30/12/2008 13:39, updated: 29/08/2023 12:33
Baurecht: Fußbodenheizung: Mangelhaft, wenn Anforderungen der EnEV nicht eingehalten werden
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Author’s summary by Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechstanwälte in Berlin Mitte

Eine Fußbodenheizung ist mangelhaft, wenn zwar die erforderliche Raumtemperatur erreicht wird, jedoch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht eingehalten werden.

Dies gelte nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg auch in den Fällen, in denen das eingebaute Heizsystem der vertraglichen Vereinbarung entspreche. Auf eine vertragliche Vereinbarung könne sich der Heizungsbauer nur mit Erfolg berufen, wenn er seiner Bedenkenhinweispflicht nachgekommen sei. Er müsse den Bauherrn darauf hinweisen, dass die Ausführung der Fußbodenheizung in der vereinbarten Weise nicht den aktuellen Vorschriften der Heizanlagenverordnung bzw. Energieeinsparverordnung entspreche. Das sei vorliegend aber nicht geschehen (OLG Brandenburg, 12 U 92/08).
 

 

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