Ausfallschaden: Nutzungsausfall bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

published on 23/01/2014 12:08
Ausfallschaden: Nutzungsausfall bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

AoLs

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Der Versicherer kann nicht einwenden, der Geschädigte könne keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn er den Schaden erst fünfeinhalb Monate nach dem Unfallereignis erstattet.
Erstattet der eintrittspflichtige Versicherer nach einem Totalschaden erst fünfeinhalb Monate nach dem Unfallereignis den Fahrzeugschaden, kann er nicht einwenden, der Geschädigte könne keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, weil er sich erst knapp sieben Monate nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug beschafft hat.

Das hat das Landgericht (LG) Wiesbaden dem Versicherer ins Stammbuch geschrieben. Dieser hatte sich auf ein typisches Versicherer-Argument berufen: Wer sich erst so spät nach dem Unfall ein Ersatzfahrzeug beschaffe, habe damit gezeigt, dass er kein Fahrzeug benötige. Ihm fehle also der Nutzungswille. Der sei aber Voraussetzung für die Zuerkennung von Nutzungsausfallentschädigung. Der Geschädigte hatte jedoch vor Gericht nachgewiesen, dass er sich ohne die Schadenersatzleistung kein Ersatzfahrzeug anschaffen konnte (LG Wiesbaden, 7 O 40/12).

Show what you know!
540 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

21/06/2012 11:17

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Subjectsandere
21/01/2009 14:09

Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Subjectsandere
Artikel zu andere