Arbeitsrecht: Lohnzahlung, Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlen

published on 26/02/2009 17:38
Arbeitsrecht: Lohnzahlung, Arbeitgeber muss bei Kontoänderung auf neues Konto zahlen
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontoänderung - Erfüllung Lohnzahlung - Zahlung auf neues Konto - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein neues, konkret bestimmtes Girokonto mit, hat die Überweisung auf das alte, andere Konto keine Erfüllungswirkung.

Hat der Arbeitgeber also gleichwohl auf das alte Konto gezahlt, muss er nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg das Gehalt ein zweites Mal an den Arbeitnehmer zahlen. Entscheidend ist das vor allem in den Fällen, in denen die erste Zahlung bei der alten Bank z.B. wegen einer Kontoüberziehung verrechnet worden ist (LAG Berlin-Brandenburg, 13 Sa 1496/08).


Show what you know!
1 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert

Lastenausgleichsgesetz - LAG
70 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

17/08/2017 14:53

Maßgeblich für die Beurteilung der Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung ist die Verkehrsanschauung. Besonders beachtenswert sind hierbei die einschlägigen Tarifverträge.
24/10/2013 12:50

Eine zu Ungunsten des Arbeitnehmers von § 2 I EFZG abweichende Bestimmung des Ursachenzusammenhangs zwischen Feiertag und Arbeitsausfall ist unwirksam.
07/07/2010 14:13

Referenzzeitraum für die Berechnung der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile bei der Urlaubsvergütung sind gemäß § 21 S. 2 TVöD die letzten drei vollen Kalendermonate vor Urlaubsbeginn - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Artikel zu Arbeitsentgelt / Vergütung