Arbeitsrecht: Freiwillige Sonderzahlungen: Gleichbehandlung von Arbeitnehmern
published on 25/08/2009 18:10
Arbeitsrecht: Freiwillige Sonderzahlungen: Gleichbehandlung von Arbeitnehmern
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ach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist er dabei allerdings an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Er darf einzelnen Arbeitnehmern nur aus sachlichen Kriterien eine Sonderzahlung vorenthalten. Stellt er sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben (BAG, 10 AZR 666/08).
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
18/01/2018 16:28
Eine Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohnanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die vertraglich vereinbarte Grundvergütung nicht ausreicht, den gesetzlichen Mindestlohnanspruch zu erfüllen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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21/03/2012 12:13
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
23/04/2015 13:09
War die Festlegung der Arbeitszeit im Wege des Direktionsrechts erfolgt und ist es nachfolgend zu keinen vertraglichen Vereinbarungen gekommen, ist eine Neufestlegung am Maßstab des § 106 GewO zu messen.
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