Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters

published on 19/04/2012 14:00
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
Am 28.2.12 hat Bundesverkehrsminister Ramsauer die Eckpunkte der vom Bundesverkehrsministerium geplanten Neuregelung des derzeit geltenden sog. Punktesystems vorgestellt. Wir geben Ihnen einen Überblick:
  • Vorgesehen ist ein sog. „Fahreignungsregister“ (FAER), das das Verkehrszentralregister und mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ das „Mehrfachtäter-Punktsystem“ ablösen soll. Der Bereich „Fahrerlaubnis auf Probe“ wird nicht verändert.
  • In diesem Fahreignungsregister sind drei Maßnahmen-Stufen, die auf einem auch vorgesehenen sog. Punkte-Tacho abgebildet werden, vorgesehen:
  • Beim Punktestand von 0 bis 3 erfolgt eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahme.
  • Stufe 1: Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Stufe 2: Beim Punktestand von 6 oder 7 soll eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen.
  • Stufe 3: Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Die im Punktesystem bisher vorgesehenen sieben Kategorien sollen auf zwei reduziert werden. Unterschieden werden soll künftig nur noch zwischen „schweren“ und „besonders schweren“ Verstößen. Die „schweren“ Verstöße werden mit einem, die „besonders schweren“ mit zwei Punkten bewertet.
  • Die Ordnungswidrigkeiten, die bisher mit 1 bis 4 Punkten ohne Regelfahrverbot belegt waren, werden als „schwere“ Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie die Straftaten werden als „besonders schwere“ Verstöße eingestuft.
  • Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen. Jede Tat wird in Zukunft nach ihrer (eigenen) Tilgungsfrist verfallen. Vorgesehen sind für schwere Ordnungswidrigkeiten 2,5 Jahre, für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre und für Straftaten generell 10 Jahre.
  • Für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ wird nicht mehr der Tag des Verstoßes ausschlaggebend sein. Abgestellt werden soll auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.
  • Ein neuer Verstoß während der Tilgungsfristen wird in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt.
  • Ausgeschlossen ist der derzeit mögliche Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an (Aufbau)Seminaren.
  • Zusammen mit der bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten vorgesehenen Verwarnung wird ein Fahreignungsseminar angeordnet. Das Seminar muss innerhalb von drei Monaten absolviert werden.
  • Derzeit bestehende Eintragungen werden in das neue System überführt. Dabei sollen Schlechter- oder Besserstellungen vermieden werden. Das wird bei dem teilweise völlig anderen System nicht einfach sein/werden.
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